Schäden und Mängel am Bau mit Sachverstand beurteilen
Die Hüdepohl . Ferner Architektur- und Ingenieurgesellschaft ist als Privatgutachter und Schiedsgutachter öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Wir bieten folgende Gutachter-Leistungen:
- Beweissicherungsgutachten zum Zustand von Gebäuden und Grundstücken
- Unterstützung bei der Abnahme von Handwerkerleistungen
- Prüfung von bauphysikalischen Berechnungen
- Kontrolle der energetischen Qualität von Gebäuden mittels BlowerDoor und Thermografie
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. In der Folge können sich auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, als Sachverständige bezeichnen. Um qualifizierte Sachverständige von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die Deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind außerdem darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Qualifikation von Sachverständigen
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaften. Dies bedeutet auch, dass bereits bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den Anforderungen entspricht. Die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit und der persönlichen Integrität des öffentlich bestellten Sachverständigen ist ebenfalls Bestandteil des Prüfverfahrens.
Privatgutachten in Osnabrück
Privatgutachten dienen der Klärung von Ursachen vorhandener Schäden oder der Bestätigung der Mangelfreiheit. Manchmal sind an einem Gebäude offensichtliche Mängel oder Schäden vorhanden. Diese werden aber vom Vertragspartner oder der Versicherung abgestritten. Umgekehrt werden gelegentlich Mängel behauptet, die bei fachlich richtiger Beurteilung als vertragsgemäße oder übliche Leistungen zu bezeichnen sind. Hier wird der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Sie als Gutachter in Osnabrück zur neutralen Beurteilung und Klärung der bautechnischen Zustände eingeschaltet. Zudem prüfen wir als kompetenter Schimmelpilz-Gutachter aus Osnabrück Art, Ursachen und Ausmaß Ihres Schimmelproblems und erstellen Ihnen darüber ein Gutachten.